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Neutral. Unabhängig. International.
G.N.S. ist eine offiziell eingetragene bzw. registrierte Press-Association (Reg. ID PO2000133258/Department of State). Kerngeschäft: Publizierung von News, Reportagen, Berichten & Pressefotos. G.N.S. unterstützt Teilzeitjournalisten und erhielt dafür den vollwertigen Member Status (Associate Membership) bei der NAA - dem weltweit größten Presse- und Medienverband.  G.N.S. Press ist Fördermitglied der Society of Professional Journalists, Member of the LA Pressclub und wurde anerkannt von der European Chamber of Journalists, wofür der 'Status Authorized Membership' verliehen wurde. (Mitglieds-Nr. EU 21123-7). Info unter: eucj.org
Journalistisch zu arbeiten ist relativ einfach. Sie werden daran Ihre Freude haben, denn Sie fotografieren oder veröffentlichen genau das, was andere interessiert. Wie Sie klug Vorgehen und welche Vorteile Sie in der Pressebranche erwarten, erfahren Sie direkt im internen Agent-Bereich (Login). Viele engagierte Newcomer verdanken übrigens G.N.S. den Sprung ins Pressegeschäft.
Engagierte Kollegen allen Bereichen des journalistischen Schaffens akkreditieren sich bei GNS und schätzen den besonderen Service. Kompetenz und Transparenz wird groß geschrieben und eine faire Geld-zurück-Garantie ist selbstverständlich. Die Zahl der Beschwerden ist verschwindend gering, umso größer die Anzahl an positiven Feedbacks. Sie können sich selbst davon überzeugen. | Referenzen!
Warum Sie bei G.N.S. richtig sind: 
Sporadische oder journalistische Arbeiten auf nebenberuflicher Basis werden von vielen Verbänden gerne als Liebhaberei abgetan - die Türen bleiben verschlossen. Eine herbe Klatsche für viele Teilzeit-Pressevertreter. Leisten doch gerade diese Journalisten oft eine ebenso gute, nicht selten sogar eine qualitativ bessere Arbeit wie ihre hauptberuflichen Kollegen. Extra-Tipp: Was zum Thema Presseausweis gerne verschwiegen wird, finden Sie hier.
General News Service (G.N.S. Press)
 
G.N.S. Press auf den Punkt gebracht

Mit ca 8000 Mitgliedern ist G.N.S. Press einer der international größten und  unabhängigen Verbände für Journalisten. GNS-Member kommen aus sämtlichen Sparten der Pressewesens und der damit assoziierten Bereiche. GNS-Mitglieder verantworten zahlreiche Presseberichterstattungen und sind in hohem Maße in die redaktionelle Arbeit eingebunden. Seit 1991 ist G.N.S. Press als Journalistenvereinigung tätig und Mitglied bei vielen internationalen Organisationen.


Auf den Punkt gebracht: Die Wahrheit über Presseausweise:
Einen 'amtlichen' Presseausweis hat es nie gegeben. Diese Legende ist eine Erfindung einiger Journalisten, die gerne für sich reklamieren, im Besitz eines 'offiziellen' Presseausweises zu sein. Wer auch immer behauptet, es gäbe einen 'bundeseinheitlichen' Presseausweis oder 'amtlichen' Presseausweis - diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Fakt ist: Es gibt kein Amt oder Behörde, die Presseausweise herausgeben. Somit ist die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis irreführend. Der Gesetzgeber hat - aus guten Gründen - nie geregelt, welche Organisation Presseausweise ausstellen darf oder nicht. In den meisten demokratischen Ländern gilt: Eine staatliche Ausgabe von Presseausweisen ist überhaupt nicht gewünscht, denn die staatlich garantierte Pressefreiheit soll nicht in Frage gestellt werden. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deswegen jeweils autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände.
Das bedeutet: Kein Verband ist berechtigt, exklusiv Presseausweise herauszugeben.

Zusammenfassung
Fakt 1: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von Presseausweisen. Fakt 2: Staatliche Stellen geben aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 5 GG) wegen der garantierten Pressefreiheit keine Presseausweise aus. Behörden sind nicht zuständig, an journalistische Personen einen Presseausweis auszustellen oder dessen Vergabe zu prüfen. Grund: Damit läuft der Staat Gefahr, den freien Zugang zum Beruf des Journalisten zu reglementieren, was er nicht darf. Fakt 3: Amtliche Presseausweise sind nicht existent. Die manchmal anzutreffende Bezeichnung 'amtlicher Presseausweis' ist falsch. Fakt 4: Journalistenverbände waren und sind nicht exklusiv berechtigt, Presseausweise herauszugeben. Diese Verbände sind nicht in alleiniger Hinsicht 'Die Presse', sondern allenfalls ein kleiner Teil davon. Fakt 5: Auch nebenberuflich tätige Journalisten oder Teilzeit-Journalisten haben selbstverständlich Anspruch auf einen Presseausweis. Schließlich repräsentieren z. B. auch Teilzeit-Journalisten die Presse.



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