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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen: Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Basis aller Leistungen & Angebote der General News Service Network Association Inc. (Deutschland) im folgenden Dienstleister genannt. Die Mitglieder, Vertrags- oder und Geschäftspartner der G.N.S. Press Association Inc. (Dienstleister) werden nachfolgend Nutzer genannt. Diese AGB gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende AGB des Nutzers werden nur dann mit zum Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor schriftlich zugestimmt wurde.

2. Das Angebot: Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Etwaig zur Verfügung gestellte Gratis-Angebote/Gratis-Dienste können - ohne Angabe von Gründen verändert - oder zurück genommen werden. Der Dienstleister bietet Nutzer an, sich als Presse-Agent (Mitglied) zu akkreditieren. Die Akkreditierung ist kostenpflichtig. Der Nutzer erhält eine Auftragsbestätigung zur Vorab-Bezahlung. Im Zusammenhang mit einer Akkreditierung, erhält der Nutzer verschiedene Presse-Dokumente (Presse-Ausweis, PKW Presse-Schild, Akkreditierungs-Urkunde u. a.) zur freien Verfügung. Diese Dokumente werden dem Nutzer gratis zur Verfügung gestellt, bleiben allerdings im Eigentum des Dienstleisters. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Akkreditierungen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Annahme von Akkreditierungen zu verweigern. Der Dienstleister kommt nicht für Kosten auf, die der Nutzer durch seine (selbständige) Arbeit produziert. Der Nutzer ist ausdrücklich weder Vertreter noch Angestellter des Dienstleisters und darf dies in keinster Weise Dritten gegenüber zum Ausdruck bringen oder vorspiegeln.

3. Versand und Gefahrübergang: Der Versand erfolgt auf Gefahr des Nutzers. Die Gefahr geht auf den Nutzer ab dem Zeitpunkt über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt hat der Dienstleister nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Dienstleister, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen (z.B. durch technische oder serverbedingte Ausfälle). Expressbearbeitung bedeutet: Erstellung und Versand sämtlicher Dokumente innerhalb 72 Stunden. Der Versand in Länder außerhalb der BRD wird vorgenommen mit internationalem Einschreiben/Expresszuschlag. Der Dienstleister hat keinen Einfluß darauf, wann die zuständige Landespost die Lieferung vor Ort zustellt, ddaher kann die Zustellung auch länger als 72 Stunden in Anspruch nehmen.

4. Gewährleistung und Haftung: Eine unvollständige Lieferung oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung gegenüber dem Dienstleister anzuzeigen. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtungen, schließt Gewährleistungsansprüche aus. Der Dienstleister hat bei berechtigter Beanstandung seiner Lieferungen das Recht, unter Ausschluß der Gewährleistungsansprüche des Nutzers, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schadensersatzansprüche sind gegen den Dienstleister und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern Schäden nicht vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht wurden.

5. Zahlung: Die Leistungen des Dienstleisters sind vorab, d. h. vor Lieferung zu bezahlen. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen der Rechnungsbetrag beglichen, entbindet der Nutzer den Dienstleister von seiner Verpflichtung, die bestätigte Akkreditierung weiter aufrecht zu erhalten. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Dienstleister vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber Rechnungen des Dienstleisters ist nur zulässig, falls diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Geltendmachung von Zurückbehaltsrechnungen gegenüber dem Dienstleister ist ausgeschlossen. Bei Zahlung per Scheck wird erst geliefert, nachdem der Scheck dem Konto des Dienstleister stornofrei gutgeschrieben wurde.

6. Presse-Dokumente: Presse-Dokumente werden personenbezogen ausgestellt und behalten auch dann Gültigkeit, wenn der Nutzer seine journalistische Tätigkeit wechselt. Im Zuge der jährlich fälligen Verlängerung muss der Nutzer dem Dienstleister einen etwaigen Wohnungswechsel unaufgefordert mitgeteilen. Gehen Presse-Dokumente verloren, muss der Nutzer dies schriftlich mitteilen. Danach können neue Dokumente ausgestellt werden. Bei Wiederauffinden verlorener Presse-Dokumente sind diese unverzüglich an den Dienstleister zurück zu geben. Akkreditierungen werden bestätigt, wenn der Nutzer erklärt, dass er journalistisch tätig ist. Der Nutzer stellt ein Passbild in digitaler Form zu Verfügung. Bei einer physischen Übermittlung des Passbildes übernimmt der Dienstleister die Implementierung des Passbildes. Der Nutzer verzichtet auf die Rückgabe des Passbildes, dieses wird vom Dienstleister weder archiviert, noch vorrätig gehalten. Presse-Dokumente werden nur an Nutzer ausgegeben, die beim Dienstleister akkreditiert sind.

Alle Abbildungen der Pressedokumente sind beispielhaft und können sich in Farbe, Form oder aufgrund von updates und Verbesserungen von den Abbildungen auf der Website unterscheiden. Kosten für eine Zweitausstellung aufgrund von Verlust oder Adressänderung: 45 Euro (Presseausweis & ID-Card), 30 Euro (nur Presseausweis). Jährliche Option der Verlängerung / Neuausstellung des Presseausweises: 27 Euro ab dem 2. Kalenderjahr nach Erstausstellung. Die Anmeldung zur Akkreditierung ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Jeder Nutzer ist für richtige Angaben verantwortlich. Nutzer, die eine Anmeldung mit falschen oder irreführenden Daten vornehmen, werden gesperrt und alle Ansprüche auf die Pressedokumente gehen verloren. Ändern sich die Daten des Nutzers, ist das dem Dienstleister zeitnah mit zu teilen. Der Nutzer ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Anmeldung unaufgefordert einen Nachweis zu seiner aktuellen journalistischen Tätigkeit zu erbringen und dies dem Dienstleister zu belegen in Form von: Benennung im Impressum eines presserelevanten Mediums  oder aktueller Veröffentlichungen oder über aktuelle Honorarabrechnungen mit einem presserelevanten Medium. Der Dienstleister ist berechtigt, weitergehende Nachweise über die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit vom Nutzer zu verlangen und nimmt in regelmäßigen Abständen Stichproben vor. Der Nutzer ist in diesem Kontext verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen Nachweise zu seiner aktuellen journalistischen Tätigkeit vorlegen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach oder weist er nach Ablauf von 18 Monaten nach Anmeldung seine journalistischen Tätigkeit nicht unaufgefordert nach, entfallen die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Presseausweises.

7. Gültigkeit der Presse-Dokumente: Presse-Dokumente werden durch die G.N.S. Press Association Inc. und sind gültig mit der vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Jahresmarke (PKW-Schild) bzw. der auf dem Presseausweis angegebenen Jahreszahl. Der Presseausweis wird jährlich neu ausgestellt, wenn die Servicepauschale zuvor bezahlt wurde. Es ist notwendig, dass der Nutzer die Jahresmarke auf dem PKW-Schild anbringt. Das PKW-Presseschild ist gültig in Verbindung mit dem Presseausweis und kann jährlich verlängert werden (Jahresmarke). Das Presseschild wird mit erstmals kostenlos bzw. ohne Aufpreis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren ausgestellt. Danach kann der Nutzer auf Anfrage ein neues PKW-Schild (gültig um weitere 4 Jahre) anfordern. Kosten für Ausstellung und Versand hat der Nutzer zu tragen. Das PKW-Presseschild entbindet nicht von der Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Wird die Rechnung für die Jahresmarken bzw. Servicepauschale nicht bezahlt, kann der Dienstleister die Akkreditierung und den Nutzeraccount sperren und die Pressedokumente einziehen. Hinweis: Bei (internationalen) Ausstellungen/Messen/ Veranstaltungen können u. U. zusätzlich zur Vorlage eines Presseausweises weitere bzw. ergänzende Nachweise einer (aktuellen) journalistischen Tätigkeit verlangt werden.

8. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung zum Widerrufsrecht: Der Nutzer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begrün-dung enthalten und ist in Textform (z. B. Brief, Email od. Telefax) gegenüber der G.N.S. Press Association zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Leistung und Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform.

Der Widerruf ist zu richten an:

General News Service Network Association
Annette-Kolb-Str. 16
D-85055 Ingolstadt.
Email: contact@gnspress.vom
Telefax. ++49-(0)841.95199.661

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teil-weise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Nutzer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Der Nutzer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Leistung der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Nutzer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Nutzer innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

Verwirken des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht, gemäß § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Hierzu zählen unter anderem: Lieferung von Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Sobald der Nutzer während der wirksamen Widerrufsfrist bereits Leistungen über den personalisierten Agent-Login in Anspruch genommen bzw. den Login aktiv genutzt hat oder personalisierte Leistungen nach Kundenspezifikationen vom Anbieter erbracht wurden (Erstellung von Pressedokumenten wie z. B. Presseausweis/ID-Card/PKW-Schild etc.), so erlischt das Widerrufsrecht. Weiterhin erlischt der Widerruf, wenn während der wirksamen Widerrufsfrist personalisierte Pressedokumente auf den Namen bzw. auf die persönlichen Angaben des Nutzers ausgestellt wurden (z. B. Redaktionsbestätigung, Urkunde oder Presseausweis).

- Ende der Widerrufsbelehrung -

9. Kündigung: Der Mitglieds-Status (Presse-Agent) kann vom Nutzer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Mit Wirksamkeit der Kündigung verliert der Nutzer die Nutzungsrechte auf seine Pressedokumente. Ansprüche auf Rückzahlung für vorab geleistete Gebühren oder Pauschalen (z. B. Gebühr für Akkreditierung oder Jahresmarken) sind ausgeschlossen. Der Dienstleister verzichtet auf das Recht der Kündigung, vorausgesetzt, der Nutzer hält sich an die AGB. Verstösst der Nutzer gegen die AGB grob, so kann der Mitgliedsstatus (Presse-Agent) mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung von Fristen, gekündigt werden.

10. Schädigung des Ansehens und Missbrauch: Werden durch Aussagen, Handlungen, Inhalte, Darstellungen o. ä. des Nutzers Belange des Dienstleisters in schädlicher Weise berührt, so kann der Dienstleister eine Unterlassung verlangen. Sollte der Nutzer dieser Aufforderung nicht Folge leisten, behält sich der Dienstleister das Recht vor, zu kündigen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere kann der Dienstleister den Zutritt zum Agent-Bereich (Login) verwehren. Der Nutzer ist verpflichtet, das Ansehen des Dienstleisters zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Presse-Dokumente werden die Dokumente eingezogen bzw. nicht mehr verlängert.

11. Sonstiges: Mit der Ausstellung von Presse-Dokumenten sind keine Einkaufs- oder Geldwerte Vorteile verbunden. Presse-Dokumente sind unaufgefordert zurückzugeben, sofern die Voraussetzungen für den Besitz der Dokumente entfallen. Der Dienstleister behält sich das Recht auf Änderungen der AGB jederzeit ausdrücklich vor. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Nutzer bestätigt, journalistisch tätig zu sein. Sofern
der Nutzer künftig nicht mehr für journalistisch tätig sein sollte, teilt er dies unverzüglich dem Dienstleister mit. Dem Nutzer ist bekannt, dass dann alle Presse-Dokumente zurückgegeben werden müssen. In diesem Fall hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, welche von ihm (im voraus) bezahlt wurden. Der Nutzer verpflichtet sich, den Presseausweis nur in Ausübung journalistischer Tätigkeit und nicht bei privaten Anlässen zu benutzen. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Presseausweis Eigentum des Dienstleisters bleibt und vom Dienstleister jederzeit zurück gefordert werden kann, insbesondere wegen missbräuchlicher Benutzung. Alle persönlichen Angaben oder Daten zum Zwecke der Ausstellung eines Presseausweises werden elektronisch erhoben, verarbeitet und genutzt.

13. Datenlöschung: Will der Nutzer aus der Datenbank gelöscht werden, muss diese Mitteilung schriftlich, zumindest per Email, erfolgen. Mit Löschung des Datensatzes erlischt der jedlicher Anspruch auf Nutzung der vorab überlassenen Pressedokumente.

14. Copyright: Innerhalb des Internetangebotes benannten und möglicherweise durch Dritte geschützten Marken- u. Warenzeichen unterliegen sämtlich den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen- sowie den Besitzrechten der eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Dienstleister selbst erstellte Objekte verbleibt allein beim Dienstleister. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Dokumente und Texte in anderen Publikationen ist ohne Zustimmung des Dienstleisters nicht gestattet.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstleister und Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Teile Ingolstadt, ebenso wie für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen Dinstleister und Nutzer.

16. Schlußbestimmungen: Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AGB keine abweichenden Vorschriften enthalten sind. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar, dann bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang A - Sonderbestimmungen für den Online-Handel: 1. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit seines Online-Angebotes, noch für etwaig aus dessen Benutzung entstehenden Schäden oder Nachteile. 2. Der Dienstleister kann für den Verlust, den Mißbrauch oder die Verfälschung von Daten, welche u. a. auf elektronischem Wege zwischen Nutzer und Dienstleister ausgetauscht werden nicht haftbar gemacht werden, sofern diese Daten nicht nachweislich und vorsätzlich durch den Dienstleister verfälscht oder missbräuchlich genutzt wurden. 3. Der Dienstleister hat das Recht, Nutzer vom kaufmännischen Verkehr auszuschließen, falls diese in Verbindung mit missbräuchlicher Nutzung von Onlineangeboten oder elektronischer oder bargeldloser Zahlungsmittel stehen oder ein solcher Verdacht besteht.

Anhang B - Datenschutz: Es finden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Anwendung. Nutzer-Daten werden elektronisch gespeichert. Persönliche Daten wie z. B. Name, Adresse, Rufnummern oder E-Mail Adressen von Nutzern werden nicht an Dritte weitergegeben. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe von Daten besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf freiwilliger Basis. Black-List-Dienste: Werden vom Nutzer bereits bestätigte Akkreditierungen nicht bezahlt, hat der Dienstleister das Recht, die jeweiligen Nutzer-Daten zum Eigenschutz an öffentliche (online-) Schuldnerverzeichnisse oder Black-List-Verzeichnisse zu übermitteln.



Stand: 01. Januar 2007

 
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