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| Fragen, Informationen und News zu G.N.S. Press |
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Auf ein offenes Wort: Hier finden Sie konkrete Antworten auf die Wichtigsten Fragen zu G.N.S. Press. Stöbern Sie ein wenig darin herum. Sie erfahren viel neues über G.N.S. und vieles wird Sie positiv überraschen: Seriöser Background, eigener Nachrichten-Service, Akzeptanz in Deutschland, Europa und Übersee... Übrigens: G.N.S. Member kommen mittlerweile aus über 30 Ländern weltweit. Sollte die Ein oder Andere Frage bzw. Antwort nicht vorhanden sein, dann kontaktieren Sie uns bitte per Email: Kontakt
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| • Fragen zu G.N.S. Press und der Akkreditierung |
| • Fragen zum Thema Presse-Ausweis und Co. |
| • Fragen zur Tätigkeit als Repräsentant der Presse |
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| Gibt es auch offizielle bzw. amtliche Presseausweise? |
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Amtliche Presseausweise gibt es definitiv nicht. Auch gibt es in der BRD kein Amt oder eine Behörde, welche offizielle oder einheitliche Presseausweise ausstellen. Trotzdem: Bei einigen Veröffentlichungen wird die Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt, wenn entgegen den Tatsachen zu lesen ist, Presseausweise bestimmter Organisationen wären offiziell oder amtlich ausgestellt. Diese oder ähnlich klingende Behauptungen entbehren jeder Grundlage, da eine amtliche Herausgabe von Presseausweisen schon allein wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen überhaupt nicht möglich ist. Behauptungen, die den Eindruck erwecken, ein Presseausweis wäre amtlich lizenziert, sind falsch. Auch Verbände sind nicht ausschliesslich oder exklusiv berechtigt, Presseausweise auszustellen. Eine Ausgabe von Presseausweisen über staatliche Stellen oder einige wenige Verbände ist nicht gewollt. Der Grund: Die garantierte Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes und die Freiheit der Berichterstattung soll nicht in Frage gestellt werden. Ansonsten gibt es unterschiedliche Arten von Presseausweisen (z. B. Ausweise der hauptberuflichen Journalistenverbände, Ausweise der nichttariflichen oder tariflichen Verbände/Gewerkschaften, Redaktions-Ausweise von Fernsehanstalten, Zeitungen, Verlagen und Fachzeitschriften...).
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| Werden Hobby-Journalisten anerkannt? |
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Von wem anerkannt? Von Behörden, Veranstaltern, Firmen, Privatpersonen oder dem nächsten Taxifahrer? Wollen Sie den Bundespräsidenten interviewen, werden Sie wahrscheinlich Pech haben - genauso wie 99 Prozent aller anderen Pressevertreter auch (ein Presseausweis öffnet viele Türen, aber nicht alle). Bewegen Sie sich dagegen souverän in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, stehen Ihnen fast alle Türen offen. Ganz egal ob Sie neben- oder hauptberuflich journalistisch arbeiten: Entscheidend ist die Qualität Ihrer Arbeit. Wenn Sie anderen dazu verhelfen, dass über deren Aktivitäten positiv berichtet wird, und sei es nur in kleinem Rahmen, werden Sie als glaubwürdiger Repräsentant des Presse anerkannt.
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| Ich soll bestätigen, journalistisch tätig zu sein - wieso? |
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Damit G.N.S. Ihre Akkreditierung bearbeiten kann, müssen Sie Ihren (nebenberuflichen) Status bestätigen, was Ihre journalistische Tätigkeit betrifft. Dazu wird von Ihnen verlangt, sich als journalistisch tätig zu erklären. Warum? Es gibt Zeitgenossen, die sich einen Presseausweis nur deswegen ausstellen lassen, um in vielfältige Vorteile abzugreifen. Ein Wort zu Warnung: Diese Personen begeben sich auf eine schmale Gratwanderung, sofern nicht bestimmte Regeln berücksichtigt werden. Wird diesen Personen nachgewiesen, dass sie nicht im Traum daran gedacht haben, auch nur eine einzige journalistische Zeile zu schreiben, wird man schnell einen Betrugsverdacht unterstellen - vor allem wenn mit Hilfe eines Presseausweises geldwerte Vorteile erschlichen wurden. Daher müssen Sie Ihre journalistisch Tätigkeit bestätigen. Doch was bedeutet journalistisch tätig zu sein? Wenn Sie der Meinung sind, eine bestimmtes Thema sollte publiziert werden - und sei es nur der neueste Meditationskurs der Volkshochschule - so sind Sie bereits journalistisch tätig. Es schadet nicht, wenn bei der Themenauswahl ein gewisser Bezug zur Öffentlichkeit hergestellt wird. Übrigens: Wenn Sie beispielsweise eine Auto-Messe besuchen und dort recherchieren, dann können Sie dies ja durchaus in der Absicht tun, darüber schreiben zu wollen. Auch wenn später doch nichts daraus werden sollte: Sie waren journalistisch tätig. Wie viele Artikel (auch von Profis!) bleiben in der Schublade und werden nie gelesen bzw. veröffentlicht?
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| Auf dem Ausweis steht Journalist, ich bin aber keiner. |
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Entscheidend ist, dass Sie journalistisch tätig sind. Die Bezeichnung Journalist dokumentiert Ihren Presse-Status und ist zudem rechtlich nicht bindend, also nicht geschützt. Sie sind ein Freiberufler, wie die Mehrzahl der Journalisten. Das bedeutet, Sie genießen das Beste beider Welten: Es gibt keinen Zwang, journalistische Arbeit zu leisten, doch können Sie fast dieselben oder ähnliche Vorzüge geniessen, welche hauptberuflichen Pressevertretern allgemein eingeräumt werden. Werden Sie gefragt, ob und für welche Medien Sie arbeiten, sann können Sie wahrheitsgemäß und mit guten Gewissens antworten, daß Sie z. B. als freiberuflicher Recherchejournalist tätig sind. Muss also jemand z. B. Berichte veröffentlichen, um einen Presseausweis zu erhalten? Nein! Warum nicht? Der Zugang zu publizistischen Berufen ist vom Grundgesetz her frei. Die Tätigkeit eines Journalisten kann ein Jeder - auch ohne spezielle Ausbildung - ausüben, denn eine journalistische Tätigkeit lässt sich gut autodidaktisch aneignen. Dasselbe gilt für Reporter oder Bildagenten. Der Besitz eines Presseausweises ist keine Gewähr dafür, dass die betreffende Person ein guter Journalist ist. Über die wirkliche Qualifikation sagt ein Presseausweis nichts aus. Er dokumentiert nur, dass der Inhaber journalistisch tätig ist - egal in welcher Form.
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