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Fakten zum Thema Presseausweis
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Über Presseausweise wird viel geschrieben: Objektive Statements und einseitig gefärbte Meinungen landen in der Presse. Lassen Sie sich nicht verunsichern, bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Die Ausübung einer Journalistentätigkeit bedarf in den meisten Ländern keiner staatlichen Zulassung. Jeder kann journalistisch tätig werden - ob mit oder ohne Presseausweis. Lesen Sie, was zum Thema Presseausweis gerne verschwiegen wird und warum auch ein normaler Verbandsausweis nicht immer hilft, falls Sie international unterwegs sind. Weitere Informationen zu diesem Thema - Hier -

GNS Press
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Gibt es offizielle oder amtliche Presseausweise? Nein, es gibt keine 'offiziellen' Presseausweise. Grund: Die Bezeichnung 'offizieller Presseausweis' ist nach Meinung vieler Branchenkennern irreführend. Es gibt kein Amt oder eine Behörde, welche 'offizielle' Presseausweise ausstellen. Ebenso gibt es keinen amtlichen Presseausweis. Für die meisten demokratischen Ländern gilt: Presseausweise werden nicht von Behörden ausgestellt. Eine Ausgabe dieser Ausweise über staatliche Stellen ist nicht gewünscht, denn damit würde garantierte Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung in Frage gestellt.

Nicht nur für hauptberufliche Journalisten: Berufsverbände sind natürlich nicht exklusiv berechtigt, Presseausweise auszustellen. Viele dieser Verbände geben Presseausweise nur an Journalisten aus, die hauptberuflich tätig sind Nebenberuflich tätige Journalisten kommen dagegen kaum zum Zug.


Amtlicher Presseausweis: Was ist daran falsch?
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Die Innenministerkonferenz (IMK) hat Ende 2007 beschlossen, dass die frühere, rechtlich umstrittene, Vereinbarung zur Ausstellung von Presseausweisen mit dem IMK-Statut, nicht mehr zur Anwendung kommt. Der Entscheidung voraus gegangen waren Monate des Taktierens und Abwartens einiger Journalistenorganisationen. Die IMK hatte nämlich die maßgeblichen Verbände aufgefordert, sich gegenüber anderen bzw. neuen Verbänden zu öffnen. Zu einer Einigung kam es nicht, die IMK hat sich zurückgezogen und den IMK-Bezug bei der Ausstellung von Presseausweisen untersagt. Ergebnis: Alle Presseausweisaussteller sind gleich gestellt. Es bleibt daher bei der Situation, wonach es in Deutschland verschiedene Presseausweise bzw. Presseausweisversionen gibt. Und somit entlarvt sich die Behauptung einiger Verbände, die von ihnen ausgestellten Presseausweise als 'bundeseinheitliche' oder 'amtliche' Presseausweise zu bezeichnen schlicht und einfach als falsch bzw. irreführend.



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