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Fakten über angeblich amtliche Presseausweise
Über Presseausweise wird viel geschrieben... wahres und unwahres. Eine beliebte Legende, die wohl niemals sterben darf, ist jene vom offiziellen oder amtlichen Presseausweis. Fakt ist: Amtliche Presseausweise gibt es definitiv nicht. Auch gibt es in Deutschland kein Amt oder eine Behörde, welche offizielle oder einheitliche Presseausweise ausstellen. Trotzdem: Bei einigen Veröffentlichungen wird die Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt, wenn entgegen den Tatsachen zu lesen ist, Presseausweise bestimmer Organisationen wären offiziell oder amtlich ausgestellt.

Im Klartext: Diese oder ähnlich klingende Behauptungen* entbehren der Grundlage, da eine amtliche Ausstellung von Presseausweisen schon allein wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen überhaupt nicht möglich ist. Behauptungen, die den Eindruck erwecken, ein Presseausweis wäre amtlich lizenziert, sind lächerlich. Fakt ist: Auch Verbände sind nicht ausschliesslich oder exklusiv berechtigt, Presseausweise auszustellen. Eine Ausgabe von Presseausweisen über staatliche Stellen oder einige wenige Verbände ist überhaupt nicht gewollt. Der Grund: Die garantierte Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes und die Freiheit der Berichterstattung soll nicht in Frage gestellt werden.

Kurzum: Die Ausstellung von Presseausweisen zum Nachweis einer journalistischen Tätigkeit ist gesetzlich erlaubt, natürlich auch von einer internationalen Presseagentur wie z. B. G.N.S. Schliesslich wünscht auch der Gesetzgeber die Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit. Diese aber wird nicht nur durch (gewerkschaftliche) Verbände oder sonstige Journalistenverbände repräsentiert.

*Im Fachjargon wird so etwas verächtlich als einseitige Berichterstattung bezeichnet und lässt sich wohl kaum mit der oft zitierten objektiven Bereichterstattung bzw. journalistischen Unabhängigkeit vereinbaren.


Pressekodex, Presseausweise und Bestechung

Dass eine Bestechung nicht in Ordnung ist, dafür muss nicht extra der Pressekodex zitiert werden. Auch für andere Berufsgruppen als Journalisten ist eine Bestechung tabu. Klarer Fall, oder? Nicht ganz, wie es scheint. Denn der Alltag eines Redakteurs, Reporters oder Journalisten ist seit vielen Jahren massiv mit Vergünstigungen durchsetzt. Es fällt kaum mehr besonders in Gewicht, wenn seitens der Unternehmen Nettigkeiten, Einladungen zu Events oder Testautos (selbstverständlich auch zur privaten Nutzung) zur Verfügung gestellt werden. Nicht umsonst rangiert der Berufsstand eines Journalisten unter ferner liefen - also am unteren Ende der vertrauensvollen Berufe, gleich neben den Politikern.

Warum brauchen gerade Journalisten die Bahncard für die Hälfte des Preises, Flüge um bis zu 50 Prozent billiger oder satte Rabatte auf Mietwagen oder PKWs? PC fast geschenkt? Ist natürlich möglich... Urlaubsreise zum Minitarif? Klar, dient schließlich der (objektiven) Reiseberichterstattung... Und als Eintrittskarte in die exklusive Welt des verdeckten Sponsorings dient der Presseausweis. Gegen die (intensive) Verzahnung zwischen Pressevertretern und Unternehmen wird kaum etwas unternommen, auch nicht seitens der Journalistenverbände. Tipp: Über hohe Summen verplemperter Verbandsgelder und weshalb die Mehrheit der organisierten Journalisten sich nur wenig dafür interessiert, was mit den Verbandsbeiträgen geschieht und wie Funktionäre Gelder, die ihnen nicht gehören, zum Fenster hinaus werfen lesen Sie exklusiv bei Burkhard Schröder hier...


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