Als Journalist und Medienschaffender stehen Sie oft vor der Situation, genau dort parken zu müssen, wo es eigentlich nicht erlaubt ist: In sensiblen innerstädtischen Bereichen, am Rande der Fußgänger- oder Sperrzonen etc. Ein Presse PKW-Schild hilft viel... Besser noch, Sie holen sich gleich eine behördliche Ausnahmegenehmigung, was das verbotene Parken bzw. Halten betrifft. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt für Pressevertreter diese Genehmigung aus. Welchen Nachweis Sie für die Genehmigung benötigen und welches Zauberwort auf dem Antrag zwingend erscheinen muss, erfahren Sie exclusiv im Agent-Login für registrierte Presse-Agenten:
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